MINI JCW Upgrade Competition Ladeluftkühler (Wagner Tuning)

passend für MINI JCW F54 / F56 / F60 (170KW/231PS) 2015-2018

  • 30% größere Anströmfläche*
  • 47% mehr Ladeluftvolumen*

*gegenüber dem originalen Ladeluftkühler

nicht passend für MINI F57 Cabrio und Fahrzeuge mit Motorkennbuchstabe B48D

 

Gerne übernehmen wir die professionelle Montage gegen Aufpreis!

Wagner Comp. LLK GP3

980,00 €

  • 30 kg
  • verfügbar
  • voraussichtlich in 5 - 10 Tage versandbereit

Der  MINI GP3 Upgrade Competition Ladeluftkühler (Wagner Tuning) hat folgende Netzabmaße (590mm x 225mm x 145mm [gestuft] = 16,6L) und bietet damit eine 30% größere Anströmfläche, sowie 47% mehr Ladeluftvolumen gegenüber dem originalen Ladeluftkühler. Bei dem Competition-Hochleistungsnetz handelt es sich um ein qualitativ hochwertiges Tube Fin Netz mit inneren Turbulatoren. Dadurch beträgt das Gesamtgewicht des Ladeluftkühlers, trotz seiner Größe, nur 9,65kg. Die Endkästen des Ladeluftkühlers sind aus Aluminiumguss und wurden mit Hilfe von Strömungsanalysen im CFD-System optimiert. Dieses Ladeluftkühler-Kit wurde direkt für die hohen Ansprüche des Mini Cooper S JCW entwickelt. Insgesamt hat dieser Ladeluftkühler weitaus weniger Gegendruck als der Serienladeluftkühler. Zusätzlich haben alle unsere Ladeluftkühler eine Anti-Korrosions-Beschichtung mit Wärmeleiteigenschaften. Dies garantiert eine dauerhafte und optimale Kühlung mit deutlichem Leistungsanstieg. Komplett einbaufertiges Kit, einfach gegen Serien-Ladeluftkühler austauschen - plug and play. Bis zu 6 bar getestet und druckstabil. Alle unsere Produkte unterstehen einer stetigen qualitativen Überwachung. Für den Rennsport geeignet.

 

Abmaße Original Ladeluftkühler

585mm x150mm x 95mm

V=8,3 Liter 

A=87.750 mm²

 

Abmaße WAGNERTUNING Ladeluftkühler:

590mm x 225mm x145mm /gestuft 

V=16,6 Liter 

A=132.750 mm²

 

Lieferumfang: 

1 Ladeluftkühler 

1 Montagematerial 

1 Montageanleitung

 

Nicht im Bereich der STVO zugelassen.


Hinweise:

Wenn wir im Produkttext nicht ausdrücklich von einem Teilegutachten oder einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) schreiben, handelt es sich um einen Motorsportartikel, der in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zugelassen ist und somit die Betriebszulassung erlischt, wenn keine Eintragung nach § 21 StVO erfolgt!