Competition Ladeluftkühler Kit Mini Cooper S Cooper R56 Facelift BJ. ab 2010 (JCW)

Der Competition Ladeluftkühler hat folgende Netzabmaße (550mm x 210mm x 110mm / gestuft) und bietet damit eine 230% größere Anströmfläche sowie 190% mehr Ladeluftvolumen gegenüber dem originalen Ladeluftkühler.

Lieferumfang:
1 Ladeluftkühler
1 Montagematerial
1 Montageanleitung

Competition Ladeluftkühler Kit Mini Cooper S Clubman R55/56 Facelift BJ. ab 2010 (JCW)

750,00 €

  • 30 kg
  • verfügbar
  • voraussichtlich in 1 - 3 Tagen versandbereit

Wagner Competition Ladeluftkühler Kit Mini Cooper S Cooper R56 Facelift BJ. ab 2010 (JCW)

Das neuentwickelte Competition-Hochleistungsnetz gewährt den angrenzenden Bauteilen, wie z.B. dem Wasserkühler, noch genügend Luftstrom und ist zudem noch sehr leicht (5,0kg) . Im CAD entwickelte Freiform-Endkästen aus Aluminiumguss für bestmöglichen internen Luftstrom. Insgesamt hat dieser Ladeluftkühler weit aus weniger Gegendruck als der Serienkühler. Zusätzlich haben alle unsere Ladeluftkühler ein Anti-Korrosions-Beschichtung mit Wärmeleiteigenschaften. Dies garantiert eine optimale Kühlung mit deutlichem Leistungsanstieg. Die Montage erfolgt durch Austausch des OEM Ladeluftkühlers und ist einfach durchzuführen. Alle unsere Produkte unterstehen einer stetigen qualitativen Überwachung.

 

Das Wagner Tuning Competition Ladeluftkühler-Kit für den Mini Cooper S ist plug and play passend für folgende Fahrzeuge:

Mini Cooper S Clubman R55 Facelift BJ. ab 2010 (inkl. JCW)

Mini Cooper S Hatch R56 Facelift BJ. ab 2010 (inkl. JCW)
Mini Cooper S Cabrio R57 Facelift BJ. ab 2010
Mini Cooper S Coupé R58 BJ. ab 2010
Mini Cooper S Roadster R59 BJ. ab 2010
Mini Cooper S Countryman R60 BJ. ab 2010

* mit geringen Anpassungsarbeiten im Inneren des Stoßfängers auch passend für Vorfacelift-Modelle R55-R57 (2006-2010) *


Hinweise:

Wenn wir im Produkttext nicht ausdrücklich von einem Teilegutachten oder einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) schreiben, handelt es sich um einen Motorsportartikel, der in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zugelassen ist und somit die Betriebszulassung erlischt, wenn keine Eintragung nach § 21 StVO erfolgt!