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Home / Produkte / Forge Druckschlauch Turbolader-Ladeluftküher ohne Resonator MINI R-Serie Cooper S, JCW, GP2
Produktbeschreibung

Forge Druckschlauch Turbolader-Ladeluftküher ohne Resonator MINI R-Serie Cooper S, JCW, GP2

 

  • hochwertiger und passgenauer Silikondruckschlauch von Forge Motorsport
  • sorgt, dank fehlendem Geräuschedämpfer für besseres Ansprechverhalten und besseren Sound
  • bei uns inkl. neuer Schlauchschellen aus Edelstahl!
  • passend bei allen 1.6 Turbo N14 & N18 Motoren

Dieser hochwertige Druckschlauch aus druckfestem Silikon ersetzt den originalen Ansaugschlauch welcher mit einem "Ansauggeräuschdämpfer" oder "Resonator" ausgestattet ist. Durch den inneren Aufbau des Ansauggeräuschdämpfer kommt es zu Verwirbelungen im Ladedrucksystem, dies kann zu Leistungsverlust führen. Abhilfe schafft dieser Druckschlauch.

Der Schlauch passt bei allen Mini Cooper mit dem 1.6 Turbo Motor, also:

R55, R56, R57, R58, R59, R60, R61 alle Cooper S und JCW sowie der R56 GP2

 

FORGE Motorsport mach den Unterschied!

Die Silikonschläuche von Forge in diesem Kit wurden so konzipiert, dass sie eine teure innere Auskleidung aus modifiziertem Silikon enthalten, die als Fluorsilikon bekannt ist.

Das bedeutet, dass die Schläuche sowohl mit modernen, langlebigen Kühlmitteln als auch mit organischen Säure-Kühlmitteln (O.A.T.) oder ölnebelhaltigen Luft verwendet werden können.

Die Konstruktion der Schläuche wurde so konstruiert, dass sie die der OEM-Ausstattung übertrifft und verbessert jede Motorbucht sowohl technisch als auch ästhetisch

 

Der Einsatz eines Fluorsilikon-Liners sorgt dafür, dass Forge Silikonschläuche klarer Marktführer sind.

 

Hinweise:

Wenn wir im Produkttext nicht ausdrücklich von einem Teilegutachten oder einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) schreiben, handelt es sich um einen Motorsportartikel, der in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zugelassen ist und somit die Betriebszulassung erlischt, wenn keine Eintragung nach § 21 StVO erfolgt!

Hinweise:

Wenn wir im Produkttext nicht ausdrücklich von einem Teilegutachten oder einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) schreiben, handelt es sich um einen Motorsportartikel, der in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zugelassen ist und somit die Betriebszulassung erlischt, wenn keine Eintragung nach § 21 StVO erfolgt!

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