Zum Inhalt springen
AUDI Chevron
BMW Chevron
HYUNDAI Chevron
MINI Chevron
TOYOTA Chevron
KONTAKT GALERIE ÜBER UNS
Home / Produkte / Forge Ansaugschlauch (N14 Motor) MINI R-Serie Cooper S, JCW
Produktbeschreibung

Forge Ansaugschlauch (N14 Motor) MINI R-Serie Cooper S, JCW

 

  • Ansaugschlauch von Luftfilterkasten zum Turbolader von Forge Motorsport
  • bei uns inkl. neuer Schlauchschellen aus Edelstahl!
  • passend bei allen 1.6 Turbo N14 Motoren
  • Keine Dichtung mehr die den Turbolader zerstören kann!

Häufig ist eine defekte Dichtung Grund für einen Schaden am Turbolader. 

Die originale Dichtung zwischen Ansaugrohr und Turbolader wird leider gerne rissig, spröde oder quillt durch Ölkontakt auf. Dies kann dazu führen, dass Teile dieser Dichtung vom Turbolader angesaugt werden und den Turbolader dadurch zerstören. 

Dieser hochwertige Druckschlauch ersetzt den originalen Ansaugschlauch. Neben der Optik ist das Teil aus einem Stück gebaut, eine Dichtung wie am Serienbauteil, welche gerne kaputt geht ist nicht nötig.

 

Der Schlauch passt bei allen Mini Cooper R56 mit dem 1.6 Turbo N14 Motor, also Mini Cooper S, MINI Cooper John Cooper Works (JCW).

R55, R56, R57, R58, R59, R60, R61 alle Cooper S und JCW

 

FORGE Motorsport mach den Unterschied!

Die Silikonschläuche von Forge in diesem Kit wurden so konzipiert, dass sie eine teure innere Auskleidung aus modifiziertem Silikon enthalten, die als Fluorsilikon bekannt ist.

Das bedeutet, dass die Schläuche sowohl mit modernen, langlebigen Kühlmitteln als auch mit organischen Säure-Kühlmitteln (O.A.T.) oder ölnebelhaltigen Luft verwendet werden können.

Die Konstruktion der Schläuche wurde so konstruiert, dass sie die der OEM-Ausstattung übertrifft und verbessert jede Motorbucht sowohl technisch als auch ästhetisch

Der Einsatz eines Fluorsilikon-Liners sorgt dafür, dass Forge Silikonschläuche klarer Marktführer sind.

 

Hinweise:

Wenn wir im Produkttext nicht ausdrücklich von einem Teilegutachten oder einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) schreiben, handelt es sich um einen Motorsportartikel, der in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zugelassen ist und somit die Betriebszulassung erlischt, wenn keine Eintragung nach § 21 StVO erfolgt!

Hinweise:

Wenn wir im Produkttext nicht ausdrücklich von einem Teilegutachten oder einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) schreiben, handelt es sich um einen Motorsportartikel, der in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zugelassen ist und somit die Betriebszulassung erlischt, wenn keine Eintragung nach § 21 StVO erfolgt!

...