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Dieser Silikonschlauch passt bei allen MINI N14 und N18 Motoren, mit und ohne Soundgenerator. Vorteil gegenüber dem original BMW Teil mit Soundgenerator ist der strömungstechnisch optimierte Verlauf, sowie die Silikonstruktur. Dadurch ist eine Langlebigkeit garantiert.
Zur Information: Der in allen MINI N14 und in den ersten N18 Motoren verbaute Soundgenerator soll, wie der Name schon sagt, Motorklang in das Innere der Fahrgastzelle übertragen. Dass dieses Teil eigentlich keinen tieferen Sinn hat, zeigt der Verzicht dieses Bauteiles bei den neueren MINI N18 Motoren. Der original Soundgenerator ist oft Ursache für Fehler im Drucksystem, da die im Inneren verwendete Membrane gerne kaputt gehen.
Vorteile gegenüber den Serienteilen:
Der Schlauch passt bei allen Mini Cooper mit dem 1.6 Turbo Motor, also:
R55, R56, R57, R58, R59, R60, R61 alle Cooper S und JCW sowie der R56 GP2
FORGE Motorsport mach den Unterschied!
Die Silikonschläuche von Forge in diesem Kit wurden so konzipiert, dass sie eine teure innere Auskleidung aus modifiziertem Silikon enthalten, die als Fluorsilikon bekannt ist.
Das bedeutet, dass die Schläuche sowohl mit modernen, langlebigen Kühlmitteln als auch mit organischen Säure-Kühlmitteln (O.A.T.) oder ölnebelhaltigen Luft verwendet werden können.
Die Konstruktion der Schläuche wurde so konstruiert, dass sie die der OEM-Ausstattung übertrifft und verbessert jede Motorbucht sowohl technisch als auch ästhetisch
Der Einsatz eines Fluorsilikon-Liners sorgt dafür, dass Forge Silikonschläuche klarer Marktführer sind.
Hinweise:
Wenn wir im Produkttext nicht ausdrücklich von einem Teilegutachten oder einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) schreiben, handelt es sich um einen Motorsportartikel, der in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zugelassen ist und somit die Betriebszulassung erlischt, wenn keine Eintragung nach § 21 StVO erfolgt!
Wenn wir im Produkttext nicht ausdrücklich von einem Teilegutachten oder einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) schreiben, handelt es sich um einen Motorsportartikel, der in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zugelassen ist und somit die Betriebszulassung erlischt, wenn keine Eintragung nach § 21 StVO erfolgt!